Standesämter für Pommern
In Pommern wurden, wie in ganz Preußen, am 1. Oktober 1874
die Standesämter eingerichtet. Die neu angelegten
Personenstandsregister
enthalten -ähnlich wie die Kirchenbücher- Geburts-, Heirats- und
Sterbeeinträge.
Für Angaben vor dem obigen Datum sind die
Originalkirchenbücher
oder die an die Amtsgerichte abzuliefernden
Kirchenbuchduplikate
zu benutzten.
Standesämter in Vorpommern
Standesämter in Hinterpommern
Standesämter außerhalb von Pommern
Weitere Informationen
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