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1. Provenienz
Die in diesem Band aufgeführten Kirchenbuchunterlagen sind ausschließlich das Resultat der Tätigkeit der früheren Reichsstelle für Sippenforschung, geschaffen als Einrichtung des Reichsministeriums des Innern am 5. März 1935, die seit dem 12. November 1940 als Reichssippenamt fungierte. Im Vordergrund ihrer Arbeit standen sowohl die Abstammungsprüfungen als auch der Schriftdenkmalschutz.
In den Jahren 1936 bis 1943 fanden unter diesem Gesichtspunkt nicht nur Kirchenbuchzählungen statt, wie 1936/39, als man 350.000 Exemplare registrierte, sondern es begann die systematische Verfilmung, Konservierung und Restaurierung der am meisten gefährdeten Kirchenbücher.
[...] Aufnahmeort war in der Regel die zuständige Kirchenbuchsammelstelle in der jeweiligen Provinz. Die Filmarbeiten wurden mit dem Jahr 1874 beendet. Diese Zäsur wählte man in Anlehnung an die Einrichtung von Standesämtern in Preußen per 1. Oktober 1874. Daher sind Nachforschungen für die Zeit nach 1874 in den genannten Gebieten mit Hilfe dieser Materialien nicht durchführbar. Lediglich die vorhandenen Originale an Kirchenbüchern, die weniger als 1 % des gesamten Bestandes in diesen Gebieten ausmachen, gehen über das Grenzjahr 1874 hinaus und können im günstigsten Fall bis 1944 vorliegen.
In den vergangenen Jahren sind im Rahmen von Bestandsabgrenzungen mit anderen Archiven und im Zuge des Archivalienaustauschs mit der Republik Polen eine Reihe von Originalkirchenbüchern abgegeben worden. Die nunmehr 5 lfm umfassende Sammlung ostdeutscher Kirchenbücher gelangte ebenso wie die Kleinbildfilme und die Kopiebände 1965 im Zuge der Uebergabe der familiengeschichtlichen Sammlungen des Reichssippenamtes aus dem Deutschen Zentralarchiv Potsdam an die heutige Zentralstelle für Genealogie nach Leipzig.
Das Schicksal dieser Unterlagen war geprägt durch die Folgen des II. Weltkrieges. Welche Verluste das Sammlungsgut erlitten hat, ließ sich bis heute nicht genau feststellen. In erster Linie sind Kirchenbücher betroffen, die während der letzten Kriegsjahre ausgelagert waren, dann Bombenangriffen zum Opfer fielen oder durch Plünderung und Brandstiftung vernichtet wurden.
Im Zusammenhang mit der Auslagerung von Strukturteilen der Reichsbehörden von Berlin in den Thüringer Raum wurden auch die familiengeschichtlichen Sammlungen des Reichssippenamtes nach Rothenburg bei Frankenhausen bzw. Schloß Rathsfeld verbracht. Von hier konnten sie durch Mitglieder der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage" (Mormonen), insbesondere durch Paul Langheinrich, mit Genehmigung der Sowjetischen Militärverwaltung geborgen und mit Waggons und Lastkraftwagen nach Wolfsgrün und Eibenstock bzw. Berlin transportiert werden. So gelangten auch die originalen Kirchenbücher der östlichen Kirchenprovinzen der altpreussischen Union nach Berlin-Dahlem und sind heute im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin archiviert.
In Wolfsgrün und Eibenstock gründete Langheinrich 1946 das "Deutsche
Archiv für Genealogie" als Sammelstätte aller aufgefundenen genealogisch
relevanten Unterlagen. Als sich Ende 1948 die Möglichkeit der kostenlosen
Nutzung von Räumen der Oeffentlichen Wissenschaftlichen Bibliothek in
Berlin (heute Staatsbibliothek) ergab, wurden die Sammlungen dorthin
überführt.
Als "Deutsches Zentralarchiv für Genealogie Berlin" mit der Unterstellung
unter das Ministerium für Volksbildung wirkten Langheinrich und
seine Mitarbeiter (zeitweilig bis zu 15 Personen) zunächst im Sinne der
Sicherung und Bewahrung dieser Unterlagen. Dennoch sind auch nach 1945
weitere Verluste zu beklagen. So mußte 1953 bei einer Revision das Fehlen
von ca. 150 Filmen ostdeutscher Gebiete konstatiert werden. In welchem
Umfang familiengeschichtliche Anfragen und Auskünfte bearbeitet wurden,
ist nicht mehr zu ermitteln.
Mit Verfügung vom 2. Mai 1950 hatte das Ministerium für Volksbildung angeordnet, die Bestände des Zentralarchivs für Genealogie nach Potsdam abzugeben. Von 1952 bis 1965 galt das nunmehrige "Deutsche Archiv für Genealogie" als nachgeordnete Einrichtung des Deutschen Zentralarchivs Potsdam. Im Juli 1965 wurden die familiengeschichtlichen Sammlungen in einem Umfang von ca. 250 Ifm von Potsdam nach Leipzig in das Landesarchiv überführt. Mit der Gründung der Zentralstelle für Genealogie 1967 wurden diese Kirchenbuchunterlagen wieder der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht.
Von 1975 bis 1988 waren alle Filme in die Zentralstelle für Reprographie Kossenblatt, Kreis Beeskow ausgelagert und wurden dort auf modernes Filmmaterial umkopiert. Gleichzeitig wurden Sicherungsfilme gefertigt. Heute liegen alle Kirchenbuchunterlagen in 35mm-Rollfilmen vor und sind ohne Einschränkungen nach der gültigen Benutzungsordnung einsehbar.
2. Ordnungs- und Verzeichnungsstand
Die genannten Kirchenbuchmaterialien beließ man bei der Uebernahme in der vorgefundenen Ordnung. Die Filme besitzen Signaturen, die bei der Aufnahme gegeben worden sind und aus einem Kennbuchstaben sowie einer fortlaufenden Nummer bestehen. Jedem Film bzw. jeder Kopie liegt ein Filmverzeichnungsblatt mit der Angabe über den Inhalt und den Zustand der Primärquelle zum Zeitpunkt der Aufnahme bei. Die Filme wurden 1953 in Findbüchern bzw. Karteiform verzeichnet, die bis heute als Findhilfsmittel dienen. Diese waren nach Provinzen und in sich alphabetisch sowie zeitlich geordnet. Die stichprobenartige Durchsicht der Filme und Kirchenbücher ergab dabei geringfügige Korrekturen der Laufzeiten, der Konfessionen oder der kirchlichen Handlungen. Eine völlig von Fehlern freie Arbeit kann daher nicht vorgelegt werden. Auch die Zuordnung zu Kreisen ist nicht immer überprüft worden, so daß Irritationen möglich sind."
aus [2]: " Die Zentralstelle organisiert einen Ahnenlistenumlauf für das historische Umlaufgebiet Mitteldeutschland und die früheren Ostgebiete, der an den deutschen Ahnenlistenumlauf der DAGV unter Leitung von Herrn Rainer Bien, Hauptstr. 70, 31699 Beckedorf, angeschlossen ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung der Forschungsergebnisse in Form einer Ahnenliste nach einem ausgearbeiteten Muster in zwei Exemplaren und das Entrichten einer Teilnahmegebühr. Während ein Exemplar im Archiv bleibt, kursiert das Zweitstück im gesamten Bundesgebiet. Bei Mitteilung der hauptsächlich Interessierenden landschaftlichen Forschungsgebiete ist ein Empfang von Umlaufsendungen in Paketform möglich. Dadurch können Ergänzungen, Kontakte und Hinweise anderer Familienforscher aufgenommen werden. "
Liste der pommerschen Kirchenbücher in der Zentralstelle für Genealogie.
Deutsche Zentralstelle für Genealogie
Schongauer Straße 1
D-04329 LEIPZIG
Tel. 0341/25 555 51
Fax. 0341/25 555 55
Zitat aus der Einführung in [1]:
Eine erhebliche Anzahl der originalen Kirchenbuchbände wurde systematisch
restauriert. Dennoch sind zahlreiche Bände von Holzwurm- und Tintenfraß
befallen und bedürfen dringend einer Restaurierung.
Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie ist an die Fernleihe der Bibliotheken
angeschlossen. Der Benutzersaal ist mit einer Handbibliothek ausgestattet,
mit der man sich sowohl einen Ueberblick über genealogische Standard- und
Nachschlagewerke verschaffen als auch methodisch beispielgebende
Forschungsarbeiten einsehen kann."
" Die Qualität der Ueberlieferung der Kirchenbuchqüllen weist manchen
Mangel auf, der die Auswertung erschwert. Vor allem stößt man auf
technische Unzulänglichkeiten. Häufig waren die Originale, wie aus den
Verzeichnungsblättern hervorgeht, zum Zeitpunkt der Verfilmung bereits in
einem schlechten Erhaltungszustand, der sich dann im Film in minderer Lesbarkeit
niederschlägt. Namenregister sind nur in seltenen Fällen vorhanden. Ein
großes Hindernis bei der Auswertung der Filme besteht darin, daß linke
und rechte Seiten der Kirchenbücher ohne Rücksicht auf den Aufbau der
Eintragungen gesondert aufgenommen wurden. Damit ist der vollständige
Kirchenbucheintrag oft nur mit Hilfe von zwei Filmen rekonstruierbar.
Mo: | 8.00 - 16.00 |
Di: | 8.00 - 16.00 |
Mi: | 8.00 - 18.00 |
Do: | 8.00 - 18.00 |
Fr: | 8.00 - 13.00 |
Deutsche Zentralstelle für Genealogie
Postfach 274
D-04002 LEIPZIG
" Schriftliche Anfragen werden nur bei Angabe exakter Hinweise auf den
bisherigen Forschungsstand (Name, Vorname, Herkunftsort, Daten der gesuchten
Vorfahren) bearbeitet. Die Beilegung des Rückportos ist empfehlenswert. "
[2]
" Die Bearbeitungsgebühr für schriftliche Anliegen beträgt pro
angefangene Suchstunde 30,- DM entsprechend der zur Zeit gültigen
Gebührenregelung vorbehaltlich der noch ausstehenden Gebührenordnung des
Freistaates Sachsen. In jedem Falle sollte die direkte Einsichtnahme und
Benutzung favorisiert werden." [1]
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